Zielsetzung

Bürger helfen Bürgern. Wir helfen, wo Hilfe gebraucht wird.

 

Das Ziel der Nachbarschaftshilfe ist, sozialvertäglich und zuverlässig sofortige Hilfestellung im Alltag für Alleinerziehende, Familien oder kranke, ältere und alleinstehende Mitmenschen sowie den pflegenden Angehörigen zu gewährleisten.

 

Die Nachbarschaftshilfe ist ein Ansprechpartner für alle, die Hilfe und Unterstützung brauchen. Sollte eine Dienstleistung nachgefragt werden, die die Nachbarschafthilfe nicht leisten kann, wird auf Wunsch eine Verbindung zu einem Leistungserbringer vermittelt. Wir sind ein Dienstleistungspool, der mit bezahlbaren Hilfestellungen bei haushaltsnahen und personenbezogenen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden kann.

 

Als Mitglieder des gemeinnützigen Vereins "Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau (NOR)" unterstützen wir Sie engagiert und unbürokratisch z. B. durch:

 

Hol- und Bringdienst,

Kinderbetreuung, z. B. Wunsch-Großeltern

Fahrdienst,

Einkaufshilfen,

Essenslieferung,

Wäscheversorgung,

Behörden- und Arztbegleitung,

Reinigung der Wohnung

 kleinere Handwerksarbeiten

Unterstützung von pflegenden Angehörigen u. v. m.

 

Oft kann somit ein Heim- oder Krankenhausaufenthalt aufgeschoben oder sogar verhindert werden. Auch pflegende Angehörige können dadurch entlastet werden.

 

Als Aufwandsentschädigung für die vorgenannten Dienstleistungen ist eine zeitabhängige Aufwandspauschale nach der jeweils gültigen Liste, zu entrichten. Die Aufwandspauschale wird bei vorhandener Pflegestufe oder Leistungs-anspüchen für haushaltsnahe Dienstleistungen von der jeweiligen Pflege- oder Krankenversicherung übernommen. Für den Fahrdienst kommen 0,35 € pro Km hinzu.

 

Bei Leistungserbringung für Bezieher von Sozialleistungen (Hartz- IV- oder Grundsicherungsempfänger), die die Aufwandspauschale nicht mit einem Leistungsträger verrechen können, wird eine sozialverträgliche Regelung gefunden.

 

Kultursensible Hilfe durch die Einbindung von MitarbeiterInnen auch aus anderen Kulturkreisen, die sich vorrangig um die Angehörigen ihres Kulturkreises kümmern und sich mit ihren Besonderheiten auskennen, sowie auch eine weitgehend muttersprachliche Betreuung sicherstellen können.

 

Im Unterschied zu anderen freiwilligen Hilfsdiensten will die Nachbarschaftshilfe ihre Leistungen sogar garantieren!

 

Eine Leistungsgarantie ist erforderlich, wenn die Betreuung, Versorgung und Unterstützung für Familien, oder Ältere, hilfsbedürftigen Menschen in der eigenen Familie und Wohnung gesichert werden muß.

 

Wer möchte seinen Lebensabend nicht dort verbringen, wo er sich am wohlsten fühlt: Zuhause - ermöglicht durch die Nachbarschaftshilfe.

Nur wenn die Hilfe beständig geleistet wird, können Familien unterstützt werden, ältere Menschen in ihrer Wohnung verbleiben und müssen nicht in Alten- oder Pflegeheime umziehen.

 

Für die Bürger werden damit Nachbarschaftshilfe und soziales Netzwerk gewährleistet, die mit wesentlichem Kostenvorteil für die Allgemeinheit verbunden sind. Auch die finanzielle Sicherung menschenwürdiger Lebensverhältnisse für die Zukunft wird somit ermöglicht.

Gefördert durch:

Rheingau-Taunus-Kreis

 


Kooperationen: