Vergütung, Zeitgutschrift

 

Die Funktionsweise der Nachbarschaftshilfe:

 

Für jede Dienstleistung ist eine Aufwandsentschädigung nach der jeweils gültigen Liste zu entrichten.

 

Jeder, der Dienste leistet, hat Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

 

Er kann frei entscheiden, ob er sich diese Aufwandsentschädigung auszahlen lässt, oder ob er dieses Aufwandsentschädigung bei der Nachbarschafthilfe anspart.

 

Bei denjenigen, die sich die Aufwandsentschädigung auszahlen lassen, sind damit sämtliche Ansprüche abgegolten (dies wird vorwiegend von solchen Menschen in Anspruch genommen, die eine geringes Einkommen / Rente haben und mit diesem Entgelt ihre finanzielle Situation verbessern wollen, sowie von jüngeren Mitarbeitern, die einfach einen Zuverdienst haben wollen).

 

Mitarbeiter, die die Aufwandsentschädigung bei der Nachbarschaftshilfe ansparen, erwerben damit einen Zeitanspruch. Wer z.B. 100 Stunden arbeitet und anspart, kann später zu jedem beliebigen Zeitpunkt 100 Stunden abrufen, ohne dafür eine Zahlung leisten zu müssen.

 

Eine Stunde ist damit eine Stunde wert, gleichgültig was für diese Stunde zum Zeitpunkt des Erwerbes bezahlt werden musste.

 

Diese Form der Vergütung + Zeitgutschrift hat sich bei anderen Nachbarschaftshilfen als sehr positiv erwiesen. Sie ist für Freiwillige, die bei der Nachbarschaftshilfe mitarbeiten, sehr attraktiv. Es ist immer möglich, auf dieser Basis ausreichend Mitarbeiter zu finden.

 

Bei den Nachbarschafthilfen, die nach einem reinen Zeitgutschriftensystem arbeiten, ist die Gewinnung neuer Mitarbeiter hingegen sehr schwierig. Einige dieser Nachbarschafthilfen haben inzwischen ebenfalls auf ein Mischsystem zwischen Entgelt und Stundengutschrift umgestellt.

 

Bei den Nachbarschafthilfen, die bis jetzt beim reinen Zeitgutschriftensystem geblieben sind, zeigt sich, dass eine Entwicklung in den vergangenen 12 Jahren kaum stattgefunden hat, einige stagnierten sogar.

 

 

Gefördert durch:

Rheingau-Taunus-Kreis

 


Kooperationen: